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Projekt HaLT

Im Jahr 2008 hat der Landkreis Rastatt das Projekt HaLT (Hart am Limit) eingeführt, ein Suchtpräventionsprojekt für Jugendliche mit riskantem Alkoholkonsum. Bestandteil des Projektes ist einerseits die Beratung von Jugendlichen und Eltern, sowie die Beratung und Unterstützung von Festveranstaltern bei der Planung ihrer Feste.

  • Beratung von Vereinen bei der Planung und Durchführung von Festen
  • Materialien
  • Jugendschutzteam
  • Zertifizierung von Vereinen zum Jugendfreundlichen Verein
  • Risiko-Check für Jugendliche

Regelungen für die Zertifizierung zum „jugendfreundlichen Verein“

  • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen, Mixgetränke und Zigaretten, E-Zigaretten und E-Shishas nur für Volljährige.
  • Aktionen, die zum schnellen Trinken von Alkohol motivieren (z.B. Stiefeltrinken nach Wettkämpfen, „happy hour“ oder „all youcandrink“), sind nicht gestattet.
  • Unbedingte Einhaltung des sogenannten „Apfelsaftgesetzes“: Das günstigste alkoholfreie Getränk darf nicht teurer sein als das günstigste alkoholische Getränk in gleicher Menge und wird auch beworben.
  • Trainer/innen und Anleiter/innen leben einen maß- und genussvollen und vor allem verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vor. Sie benehmen sich in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen immer wie ein Vorbild und nehmen die Verantwortung gegenüber Eltern und Öffentlichkeit ernst.
  • Alkohol wird nicht als Belohnung für einen Erfolg eingesetzt (Kasten Bier bei Spielgewinn).
  • Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  • Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter/innen kennen die Jugendschutzbestimmungen.
  • Die Regeln, die für den Verein verbindlich sind, müssen deutlich sichtbar aushängen werden, damit sie durch die Öffentlichkeit auch kontrolliert werden können.
  • Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden.
  • Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen? Was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeiste/die Gemeinde zurückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen.
  • Alkoholische Mixgetränke, die insbesondere bei Jugendlichen beliebt sind, werden nicht oder deutlich teurer verkauft.
  • Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen junge Besucher/innen zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und– falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird – keinen Alkohol auszugeben.
  • Jugendlichen ist das Rauchen während Veranstaltungen der Vereinsjugend generell untersagt und auch Verantwortliche rauchen nicht in Anwesenheit der Jugendlichen und Kinder.
  • Während des Vorspielnachmittags wird grundsätzlich kein Alkohol ausgeschenkt.
  • Während der Weihnachtsfeier wird kein hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt.
  • Als jugendfreundlicher Verein achten wir auf einen respektvollen Umgang auf Augenhöhe zwischen Jugendlichen und Erwachsenen.